Impfungen:
Zum Schutze aller meiner Schützlinge betreuen ich nur geimpfte und entwurmte Tiere.
Impfausweis ist daher Pflicht!
Obligatorische Impfungen:
Für den Hund: Für die Katze:
– jährliche Kombi-Impfung – jährliche Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Katzenschnupfen, Katzenseuche Parvovirose und Zwingerhusten plus Nasenimpfung und Leukose
– regelmässige Entwurmung – regelmässige Entwurmung (nicht älter als 3 Monate) (nicht älter als 3 Monate)
– Zeckenschutz -Zeckenschutz
Probetag:
Für Ferien-, Tagesplätze ist ein Probetag oder Schnupperbesuch unabdingbar.
Falls kein Auftrag zu Stande kommt wird dieser zu 50% verrechnet und muss Bar bezahlt werden.
Anmelden, Absagen, Annullationsbedingungen:
Annullationsbedingungen bei Tageshunden: Absagen müssen 24h vorher erfolgen, ansonsten wird der volle Preis verrechnet.
Anmeldungen: sind erst gültig nach Erhalt der Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Schriftlich)
Abmeldungen: bis spätestens 1 Woche vor Vertragsbeginn
Annullationsbedingungen bei Ferienhunden: Verrechnungsbasis sind die Preise gemäss Offerte
1 Woche vor Vertragsbeginn = keine Kosten (nur Probetag bzw. Schnupperbesuch)
Bis 3 Tage vor Vertragsbeginn = sind 50% der Gesamtkosten gemäss Offerte zu bezahlen
Spätere Absagen = sind zu 100% der Gesamtkosten zu bezahlen
Jedoch nicht mehr als CHF 400.00 pro Auftrag!
Bringen und Abholen:
Die Zeiten richten sich nach dem Betreuer und müssen eingehalten werden.
Der 1. und der letzte Tag werden voll verrechnet!
Die Tiere müssen gebracht und auch wieder abgeholt werden.
Bring- Holservice: Preise gemäss Absprache
Spazieren / Freilauf:
Nur nach Absprache mit dem Besitzer. Bedingung der Hund muss den Grundgehorsam beherrschen! (Abrufbar und Unterordnung)
Allfällige Vorfälle / Auffälligkeiten müssen im Kundendatenblatt schriftlich vermerkt sein!
Für Hunde müssen allfällige Gesetzesvorlagen bekannt gegeben werden!
Bei Missachtung lehnt Claudias-Animalcare jegliche Haftung ab!
Ressourcen:
– Futter gehen zu Lasten des Tierbesitzers (kann mitgebracht werden oder gemäss Offerte)
– Leine, Halsband, Brustgeschirr und falls gesetzlich vorgeschrieben auch der Maulkorb müssen in tadellosem Zustand vom Besitzer zur Verfügung gestellt werden.
– Schlafdecke oder Bett kann mitgebracht werden
– Keine eigenen Spielsachen!
– Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen!
– Impfausweis! Nicht vergessen!
Preise:
Es gelten die Preise gemäss Preisliste.
Für jeden Auftrag erhalten Sie eine Offerte. (Preisänderungen, sowie Fehler bedingen eine neue Offerte und Auftragsbestätigung)
Bezahlung:
Für eine gesamte Auftragssumme von mehr als CHF 800.00 = 50% bei Auftragsbeginn in Bar 50% bei Auftragende in Bar
Für Dauerkunden:
Zahlbar mit Rechnung oder Bar, gemäss Abmachung mit Claudias-Animalcare
Rabatte:
Rabatte müssen schriftlich in der Offerte sowie in der Auftragsbestätigung vermerkt sein.
Versicherung:
Claudias-Animalcare verfügt über eine Haftpflichtversicherung.
Jegliche Haftung wird von Claudias-Animalcare für folgendes abgelehnt:
– für Unfälle wie sie auch bei Ihnen zu Hause passieren können (beim spielen oder spazieren) – bei Magendrehung
– Schäden oder Verlust von den Ressourcen (Leine, Halsband, Brustgeschirr, Maulkorb, usw.)
Entlaufene Tiere:
Falls trotz meiner bestmöglichen Betreuung ein Tier ausreissen oder entlaufen ist, werde ich alles unternehmen um dieses wieder aufzuspüren.
Sollte dies trotz allen Bemühungen nicht der Fall sein, wird meine Haftpflicht Versicherung für den materiellen Schaden aufkommen.
Tierarzt:
Wann immer möglich werde ich Ihren Tierarzt besuchen.
Ausgenommen es handelt sich um einen Notfall oder Ihr Tierarzt ist nicht erreichbar.
In jedem Fall werden die Fahrspesen gemäss Offerte verrechnet und gehen zu Lasten des Tierhalters.
Die Kosten der Behandlung sowie der Medikamente gehen im Normalfall zu Lasten des Tierhalters. (Siehe Versicherung)
Pro Tierarztbesuch wird die Pauschale gemäss aktuelle Preisliste von Claudias-Animalcare verrechnet.
Sonderfall:
Falls es trotz Probetag oder Schnupperbesuch nicht möglich ist das Tier am vereinbarten Ort unterzubringen, ist Claudias-Animalcare berechtigt nach Absprache des Besitzers oder dessen Vertretung (gemäss Angabe im Kundendatenblatt) einen anderen Platz zu organisieren.
Wenn keiner der Personen erreichbar ist, auch ohne Rücksprache.
Wann immer möglich wird nach einer Alternative gesucht.
Sollte dies nicht möglich sein, darf das Tier auch im Tierheim untergebracht werden..
Die Kosten für den Tierheimaufenthalt gehen gemäss Rechnung vom Tierheim zu Lasten des Besitzers.
Preisliste:
Die Preisliste können Sie hier einsehen
Gerichtsstand:
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist in Horgen.